In Aarau stand Luzi Stamm der Bevölkerung Rede und Antwort für die bevorstehenden Wahlen vom 20. Oktober 2019. Nachfolgend die wichtigsten Standpunkte, welche Luzi Stamm vertritt.
Direkte Demokratie: Das Wichtigste
Die direkte Demokratie ist das Wichtigste, was die Schweiz in ihrer mehr als 700-jährigen Geschichte geschaffen hat. Nur bei uns kann die Bevölkerung zu jedem Sachthema Unterschriften sammeln und an der Urne bestimmen, wohin der Kurs politisch führen soll. Sorgen wir dafür, dass dies so bleibt! Das automatische Anpassen an ausländisches Recht wäre das Ende unserer direkten Demokratie.
Nationalratswahlen 2019
Freuen würde mich, wenn Sie mir im Kanton Aargau für die kommenden vier Jahre noch einmal Ihr Vertrauen und Ihre Stimme geben könnten (bitte Liste 13 einlegen). Viele Aufgaben stehen an. Insbesondere scheinen mit Änderungen im Asylrecht notwendig. Wir haben deshalb die Volksinitiative «Hilfe vor Ort im Asylbereich» gestartet.
www.luzi-stamm.ch
Flüchtlinge zu uns oder Hilfe vor Ort
(Drittwelt-/Entwicklungs-Hilfe)
Die Schweizer Bevölkerung spendet mehr als jedes andere Land an Entwicklungshilfe, wenn man nicht nur die staatliche, sondern auch die private Hilfe mitrechnet (z.B. «Glückskette»). Aber das zur Verfügung stehende Geld wird viel zu oft falsch verwendet.
Das Flüchtlingsrecht orientiert sich am Bild Nazideutschlands des zweiten Weltkriegs: Nur wenn es ein Verfolgter schaffte, ins Ausland zu flüchten, konnte er überleben. Die heutige Welt ist anders. Heute besteht praktisch immer die Möglichkeit, den Betroffenen an Ort und Stelle oder zumindest in unmittelbarer Nähe der Krisenherde zu helfen.
Auch für die Schweiz stellt sich somit die Frage, ob man die zur Verfügung stehenden Mittel für Leute einsetzen will, die in unser Land flüchten oder ob man sie an Ort und Stelle einsetzt, wo jeder ausgegebene Franken ungleich mehr Hilfe und Humanität bringt. Die Schweiz gibt Milliarden für wenige Privilegierte aus, die es geschafft haben, in die Schweiz zu kommen. Wie falsch verstanden «grosszügig» sich unser Land verhält, zeigt die Rechtssprechung der Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht). Demgegenüber ist die Hilfe vor Ort mangelhaft. Die Gelder können und müssen künftig besser verwendet werden.